Jährlich verlieren ca. 280.000 Kraftfahrer ihren Führerschein durch Alkohol.
Zusätzlich wird ein zwar geringer, aber steigender Prozentsatz mit Drogen oder
charakterlichen Eignungsmängeln auffällig.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der, vom Gericht festgesetzten Sperrfrist
der Führerschein nicht automatisch wiedererteilt. Die Verwaltungsbehörde muss nach den
sogenannten Eignungsrichtlinien bei bestimmten Auffälligkeiten eine Fahreignungsbegutachtung
anordnen. Diese richten sich beispielsweise nach den Promillewerten oder den wiederholten
Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Um bei der Fahreignungsbegutachtung bestmögliche Aussichten auf Erfolg zu haben, muss
man sich auch dementsprechend gründlich vorbereiten. Dies ist durch reines Auswendiglernen
von Musterantworten nachweislich nicht zu erreichen.
Unsere Beratungsstelle hat sich auf Einzelseminare zur Vorbereitung auf die
Fahreignungsbegutachtung spezialisiert.
Ihre persönlichen Problemfelder werden mit Ihnen vorbereitend auf die Fahreignungsbegutachtung
eingehend besprochen, um ein positives Gutachten beim ersten Anlauf zu erhalten.
Dieses Schulungsmodell hat seit 9 Jahren für die Vorbereitung auf eine Begutachtung,
durch ständige Weiterentwicklung Optimales zu bieten.
Mit dem erlernten Wissen über Alkohol/Drogen und Fahrverhalten im Straßenverkehr und der
darauf folgenden Einstellungs- und Verhaltensänderung wird jeder Proband einem auf seinen
Einzelfall bezogenen Abschlussgespräche unterzogen.
Die hier aufgeführten Themenkreise stellen einen Auszug der Gesamtpolitik dar, wobei wir
in unseren Einzelseminaren unter Berücksichtigung des Einzelfalles stets individuelle
Lösungswege gehen.
Dies führt nachweislich auch bei schwerwiegenden Fällen zu einer überdurchschnittlichen
Erfolgsbilanz.
Alles Erörterte unterliegt selbstverständlich der internen Schweigepflicht.
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